Die Hebamme darf dich und den werdenden Vater beraten, während und nach der Schwangerschaft. Sie kann die Schwangerschaft feststellen und sogar den Mutterpass ausstellen. Wenn keine Risikoschwangerschaft vorliegt und die Schwangere ansonsten gesund ist, dürfen Hebammen fast alle im Mutterpass vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen durchführen. Ausgenommen sind Ultraschall-Untersuchungen, hierfür muss die Schwangere zu Arzt oder Ärztin. Mit Beginn der Schwangerschaft ist es wichtig, erfahrene Ansprechpartner an seiner Seite zu wissen. Das kann dein Frauenarzt, deine Frauenärztin und/oder auch deine Hebamme sein.
Der Gynäkologe/die Gynäkologin stellt in der Regel deine Schwangerschaft fest, legt einen Mutterpass an und führt die Ultraschalluntersuchungen durch.
Dir steht es frei zu wählen, ob die kompletten Vorsorgeuntersuchungen von deiner Frauenärztin / deinem Frauenarzt oder im Wechsel mit der Hebamme stattfinden.
Dabei führe ich, in deiner gewohnten Umgebung zu Hause, alle in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehene Untersuchungen durch.
Dazu gehört: Blutdruckmessung, Urin Kontrolle, Kontrolle des Wachstums des Kindes und die Lage und die Herztöne des Babys hören.
Ich dokumentiere alle erhobenen Befunde direkt im Mutterpass, um eine gute Zusammenarbeit mit deinem betreuenden Arzt/Ärztin zu gewährleisten.
Außerdem berate ich dich gerne bei aufkommenden Fragen.
Ausnahmen:
Risikoschwangere, die an einer chronischen Erkrankung leiden oder wenn es in vorhergehenden Schwangerschaften Probleme oder Komplikationen gab (vorzeitige Wehen, Wachstumsstörungen des Babys…) sollte man den Arzt/die Ärztin hinzuziehen.
Kosten
Die Kosten für die Schwangerenvorsorge Untersuchungen übernimmt die Krankenkasse.
